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Freie Krankenhaus-Wahl |
Die richtige Vorsorge für den Ernstfall
Unsere Empfehlung
Auch wenn es einige Anbieter gibt, die vom Beitrag her etwas günstiger liegen, so möchten wir unsere Empfehlung auf die uniVersa Krankenversicherung a.G. beschränken. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist sie satzungsgemäß verpflichtet, alle erwirtschafteten Erträge nur für die Versichertengemeinschaft zu verwenden, was sich vorteilhaft bei der zukünftigen Beitragsentwicklung auswirken kann. Zudem bietet die uniVersa wesentliche Verbesserungen gegenüber dem „Standard“ !
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Der Chefarzt für Sie ! |
Privatpatient im Krankenhaus
Alle Wahlleistungen werden zu 100% erstattet. Dazu gehört die bessere Unterbringung und die Behandlung durch den Chefarzt.
Keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung (GOÄ), wenn es sich um medizinsch notwendige Maßnahmen handelt (zum Beispiel Spezialkliniken oder Behandlungen bzw. Operationen durch Kapazitäten).
Zuschläge für das Einbettzimmer werden ebenso mit 100% übernommen.
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Weitere Differnzkosten werden erstattet
Wenn die "AOK" nicht mehr will !
Seit Einführung des Gesundheitsreformgesetzes im Jahr 1989 besteht immer häufiger die Gefahr, daß seitens der gesetzlichen Krankenkasse teilweise erhebliche Abzüge von den Regelleistungen (Kosten der Alllemeinklasse) vorgenommen werden, wenn das versicherte Mitglied nicht das nächsterreichbare und "günstigste" Krankenhaus aufgesucht hat.
Diese mögliche Kürzung beruht auf § 39 SGB (Sozialgesetzbuch). Nach unseren Erfahrungen ist gerade in der heutigen Zeit bei einem Aufenthalt in einer Spezialklinik mit ungedeckten Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse zu rechnen, die dann zusätzlich von der uniVersa übernommen werden.
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Interesse ?
Gerne unterbreiten wir ein Angebot:
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