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Was gehört eigentlich zum Bereich Zahn- und Mundbehandlung ?
Zahnbehandlung
Nach Tarif ZA100 erstattet die uniVersa Krankenversicherung a.G. 100% der Kosten für allgemeine, konservierende Zahnbehandlung und chirurgische zahnärztliche Leistungen.
Mitversichert sind Kosten für Maßnahmen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums.
Auch zahnärztliche Karies-, Parodontoseprophylaxe sowie Überprüfung der Kaufunktion gehören zu den erstattungsfähigen Aufwendungen !
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Was ist zu beachten ?
Zahnersatz
Bei einer einzelnen Krone oder nur einem Inlay ist von Ihnen in aller Regel keine vorherige Regulierungszusage einzuholen. Sollte der Zahnarzt allerdings mündlich die voraussichtlichen Behandlungskosten mit deutlich mehr als EUR 500,00 beziffern, wäre es sicherlich vernünftig, sich auch in diesen Fällen vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben zu lassen.
Ansonsten ist grundsätzlich vor Beginn einer Zahnersatz- oder Kieferregulierungsmaßnahme ein Heil- und Kostenplan zur Genehmigung einzureichen. Mit diesem Prozedere soll erreicht werden, daß der Behandler bzw. sein Dentallabor keine überhöhten, also unrechtmäßigen Rechnungen stellen kann, was letztendlich auch in Ihrem Interesse ist.
Es genügt, wenn Sie uns den Heil- und Kostenplan per Telefax übermitteln. Wir sorgen dann dafür, daß Ihnen innerhalb kürzester Zeit von der uniVersa Kankenversicherung a.G. eine tarifliche Erstattungszusage erteilt wird.
Gibt es Begrenzungen ?
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| Auch für Kassenpatienten ! |
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