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Wann ist eine Umstellung vernünftig ?
Solange sich der Arbeitgeber am Beitrag beteiligt und die Selbstbeteiligung alleine zu Ihren Lasten ginge, halten wir eine Umstellung noch nicht für sinnvoll.
Mit Eintritt in den Ruhestand ist eine Änderung überlegenswert. In aller Regel unterbreiten wir dazu unaufgefordert einen Vorschlag.
Selbständige werden von uns Zug um Zug angeschrieben und auf die neue Art der Krankenversicherung aufmerksam gemacht. Wegen des großen Kundenstammes kann es einige Zeit dauern, bis alle Kunden die Information haben.
Die uniVersa Krankenversicherung a.G. ist fair und überträgt die bislang aufgelaufene Altersrückstellung auf den Großschadentarif VE 1300H.
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