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Lebenslanges Rentenrecht durch eine
SofortRente
Eine absolut sichere und auch steuerbegünstigte Kapitalanlage bietet die Leibrentenversicherung. Sie zahlen einen Einmalbeitrag und die Ihnen dann lebenslang zustehende Leibrente wird sofort fällig. Man nennt sie auch SofortRente.
Ein Lichtblick im "Dschungel" der Rentenbesteuerung ab 2009 !
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Fast steuerfreie Rente !
Eine Leibrente muß nur mit ihrem sogenannten Ertragsanteil versteuert werden. Für den vom Fiskus festzulegenden Berechnungssatz ist das zu Rentenbeginn vollendete Lebensjahr maßgeblich.
Beispiel - gültig seit 01.01.2005:
Rentenbeginn 65. Lebensjahr = Ertragsanteil 18%
Aus diesen 18% ist dann mit dem persönlichen Steuersatz die Einkommenssteuer an den Fiskus abzuführen.
Nimmt man beispielsweise einen Steuersatz von 30% an, so wäre je EUR 1.000,00 Jahresrente nur eine Steuer von EUR 54,00 zu zahlen.
Hier ein Auszug aus § 22 EStG
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Gewinnbeteiligung - Rentenart
Es gibt für die Verwendung der anfallenden Überschüsse verschiedene Arten der Zuteilung:
Dynamische Rente - die Leibrente erhöht sich jedes Jahr
Konstante Rente - eine jährliche Anpassung ist nicht vorgesehen
Hohe Anfangsrente - im Laufe der Jahre reduziert sich die Rente
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Weiterzahlung bei Tod ?
Wenn Sie keinem anderen Menschen gegenüber verpflichtet sind, dann sollte für den Fall des Todes keine Leistung vereinbart werden. Dafür wäre die Ihnen lebenslang zustehende Rente etwas höher.
Die Pflicht des Rentenversicherers, bei Tod für einen bestimmten Zeitraum (ab Rentenbeginn gerechnet) die volle Rente an die
Hinterbliebenen weiterzahlen zu müssen, nennt man "Rentengarantie".
Für Ehepaare wäre eine „Partnerrente“ die vernünftigste Vorsorge, ein lebenslanges Rentenrecht für beide Menschen gleichermaßen !
Alternativ kann man aber auch eine Beitragsrückerstattung vereinbaren. Vom gezahlten Einmalbeitrag werden nur die gewährten Tarifrenten (nicht der Rententeil aus dem Überschuss) in Abzug gebracht.
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