18.05.2012   07:33
     
 
Was muß ich beachten - volle Erstattung ?

Psychotherapie



Selbstverständlich werden auch diese Behandlungskosten im tariflichen Rahmen voll erstattet, und zwar ohne die sonst übliche Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Sitzungen pro Jahr oder Erkrankung.

Allerdings ist diese umfassende Leistungszusage nur dann gegeben, wenn die Psychotherapie von einem Facharzt durchgeführt wird.

Diese Regelung ist im Hinblick auf einen wirklichen Ernstfall wesentlich fairer und auch sicherer, denn bei einer schlimmen Konfliktsituation können auch 150 oder mehr Sitzungen erforderlich werden. Was nützt da eine pauschale Kostenzusage - wie sie von vielen Krankenversicherungen gegeben wird - für 25 beziehungsweise 30 Behandlungseinheiten ?

Der Hinweis von einigen Psychotherapeuten und Psychoanalytikern, sie seien nunmehr auch im Arztregister eingetragen, ändert nichts an der Tatsache, daß die uniVersa Krankenversicherung a.G. ihre grundsätzliche, dann aber meistens von der Sitzungsanzahl her unlimitierte Leistungszusage nur geben kann, wenn die Therapie ausschließlich von einem Facharzt durchgeführt wird.







Frage hierzu an das AAG Serviceteam
 
 
Ausnahme möglich ?


Natürlich setzen wir uns gerne für eine Ausnahmeentscheidung ein, wenn Eile geboten ist und möglicherweise bei einem Arzt eine unvertretbar lange Wartezeit hinzunehmen wäre. Dies kann sich aber nur auf besondere Einzelfälle beschränken, also wenn kurzfristg eine "seelische Stütze" benötigt wird.

Damit wir uns für eine Sonderregelung einsetzen können, benötigen wir hierzu ein ausführliches Attest eines Facharztes, der damit ferner bestätigen müßte, daß die bei ihm gegebene Wartezeit unzumtbar sei und deshalb ein Ausweichen für eine kurzfistige Inanspruchnahme eines Psychotherapeuten indiziert ist.
 
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