18.05.2012   07:33
     
 
Zuschuss für Zahnersatz
Erstattet werden 30% der Kosten, zusammen mit der Krankenkassen-Vorleistung jedoch nicht mehr als 90% der Gesamtaufwendungen.






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Zuschuss für Hilfsmittel



Dazu gehören Brillen, Kontaktlinsen, Bruchbänder, Bandagen, Einlagen, Leibbinden, Kompressionsstrümpfe, orthopädische Schuhe, Hörgeräte, Heimdialysegeräte bei Nierenversagen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, elektronische Sprechhilfen, Blindenhund, Haarersatz bei entstellenden Unfall-, Bestrahlungs- oder Operationsnarben, Gehapparate sowie -stützen und Liegeschalen.

Die Kosten werden mit 20% übernommen, zusammen mit der GKV-Vorleistung jedoch nicht mehr als 100% der tatsächlichen Aufwendungen.

Für Brillengläser und -gestelle sowie Kontaktlinsen ist die jährliche Leistung allerdings auf EUR 80,00 begrenzt.





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Auslandsreisen

Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten (bis zu 2 Monaten) werden 100 % der ambulanten und stationären Behandlungskosten erstattet.

Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport per Flugzeug (Sekundärrettung) übernimmt der Versicherer einen Betrag von maximal EUR 10.000,00.
 
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Bitte beachten Sie auch unsere Empfehlung für den Ergänzungstarif EZ2 !





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