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Umstellung von den Tarifen A / ZA / ST
Einschränkungen
Die Selbstbeteiligung erstreckt sich auf alle Bereiche und beträgt EUR 1.300,00 (*) - Reduzierung ab dem 65. Lebensjahr auf 50%.
Für Zahnarztkosten ist die Leistung innerhalb von 3 Jahren auf EUR 15.400,00 begrenzt
Sehhilfen (also Brillen und Kontaktlinsen) werden in zweijährigen Abständen nur mit maximal EUR 310,00 bezuschusst
Kosten der Psychotherapie und Psychoanalyse werden innerhalb von 3 Kalenderjahren nur bis zu EUR 2.600,00 erstattet
An den bisherigen Erstattungssätzen von einheitlich 100% beziehungsweise 80% für Zahnersatz ändert sich nichts.
Ein kleiner Vorteil ergibt sich im stationären Bereich, denn dort wird nicht mehr zwischen dem Ein- und Zweibettzimmer unterschieden.
Unsere Meinung: Die Möglichkeit, viel Geld (Beitrag) sparen zu können ist sehr verlockend und damit kann man unseres Erachtens auch die oben aufgeführten Nachteile in Kauf nehmen.
(*) Bei Tarif VE2000H = EUR 2.000,00 Selbstbeteiligung (Halbierung ab dem 65. Lebensjahr)
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