18.05.2012   07:32
     
 
Einkommensausfall
Arbeitsunfähigkeit - was dann ?
Krankentagegeld


Das Krankentagegeld wird auch an Sonn- oder Feiertagen geleistet.

Eine zeitliche Begrenzung während der Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht (gesetzliche Krankenkassen steuern schon nach 78 Wochen aus !).

Die richtige Höhe:
Bei Festlegung des Krankentagegeldsatzes muss unbedingt eine sogenannte Sicherheitsreserve von täglich ca. EUR 40,00 berücksichtigt werden, damit Sie bei längerer Arbeitsunfähigkeit in der Lage sind, freiwillige Beiträge an die Sozialversicherung zahlen zu können, ohne das gewohnte Nettoeinkommen angreifen zu müssen.

Hinweis: Bei Arbeitnehmern ist zudem zu beachten, dass mit Beendigung der Gehaltsfortzahlung auch der Arbeitgeberzuschuss entfällt.





Frage hierzu an das AAG Serviceteam
 
  Eine Beruhigung

Anpassungsmöglichkeiten zu Sondervorteilen
(keine Risikoprüfung / ohne Wartezeiten):

Alle zwei Jahre entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung !

Nach Bedarf, zum Beispiel bei einem Karrieresprung !

Weiterzahlung des Krankentagegeldes auch während Kuren und Rehabilitation !

Entbindungsgeld - 10 Tagessätze - für versicherte Frauen !
 
  Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Wann ist Schluss ?


Die Krankentagegeld-Versicherung endet mit Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeit im Sinne von §15 b der MB/KT (Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Krankentagegeld-Versicherung) liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist.

Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber 3 Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.



Rechtzeitige Vorsorge: Eine solide BU-Versicherung
 
  Besondere Zusagen der uniVersa
Wie geht´s dann weiter ?


Falls über einen Antrag auf Rente wegen Berufs-, Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Erwerbsfähigkeit bei einem Träger der Sozialversicherung, einem berufsständischen Versorgungswerk oder einem Versicherungsunternehmen gestellt und über diesen Antrag bis zum Ende der in § 15 b MB/KT genannten Drei-Monats-Frist noch entschieden wurde, wird das Krankentagegeld vorübergehend weiter gezahlt, längstens jedoch nur für zusätzlich 3 Monate.

Ferner sehen die uniVersa-Tarifbedingungen danach eine Übergangslösung in Form einer sogenannten Anwartschaftsversicherung vor, womit aber der Einkommensausfall letztendlich nicht ausgeglichen werden kann.


Deshalb rechtzeitig eine Vorsorge mit einer soliden BU-Versicherung treffen !
 
Zusatzinformationen:
Rechtzeitig vorsorgen !
 



Eine solide Berufsunfähigkeits-Versicherung mit optimalen Bedingungen sorgt für einen nahtlosen Übergang vom Krankengeld einer PKV zur Berufsunfähigkeitsrente.