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Abrechnung mit dem Krankenhaus
Von der UniVersa Krankenversicherung a.G. liegt Ihnen einen sogenannte "Klinik-Card" vor. In aller Regel genügt es, wenn dieser "elektronische Ausweis" der Krankenhausverwaltung vorgelegt wird.
Trotzdem empfehlen wir Ihnen, sich vorsorglich im KV-Kundenbereich einen Kostenübernahme-Antrag auszudrucken und den Abdruck zusätzlich der Klinikverwaltung auszuhändigen, damit man sich bei Bedarf, also wenn Unklarheiten bestehen sollten, mit uns in Verbindung setzen kann. Wir klären dann alles Weitere für Sie ab und sorgen für eine direkte sowie volle Kostenerstattung.
Selbstverständlich übernimmt die uniVersa Krankenversicherung a.G. im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch die vollen Chefarztkosten. Wird Ihnen eine "Abdingungs-Erklärung" eines Chefarztes vorgelegt, mit der die Überschreitung des GOÄ-Höchstsatzes vereinbart werden soll, lassen Sie uns bitte diesen "Honorarvertrag" -noch vor einer Unterzeichnung- sofort per Telefax übermitteln. Innerhalb kürzester Zeit können wir dann auch hierzu eine Kostenübernahme-Zusage bewirken, sofern die Überschreitung des GOÄ-Höchstsatzes ausschließlich auf einer medizinischen Notwendigkeit beruht.
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Wohin kann ich mich wenden, wenn´s dringend ist ?
Anschriften
Unterstützung bei der Abwicklung bekommen Sie hier:
AAG Assekuranz
D-83344 Bergen / Chiemgau
Telefon: 08662 48800
Telefax: 08662 488088
E-Mail: service@aag.de
uniVersa Krankenversicherung a.G.
D-90333 Nürnberg - Sulzbacher Straße 1-7
Telefon: 0911 53070
Telefax: 0911 5307 1580
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