|
|
 |
| |
Bekomme ich ebenfalls eine volle Erstattung ?
Heilpraktiker - Naturheilkunde
Selbstverständlich werden auch diese Krankheitskosten im tariflichen Rahmen voll erstattet.
Allerdings - und dies ist unserer Meinung nach gerechtfertigt - darf der Rechnungsumfang nicht den überschreiten, der seitens eines Arztes rechtmäßig wäre.
In aller Regel gibt es bei "anständigen" Naturheilkundigen keine Probleme. Sollte Ihnen einmal eine besondere Heilmethode und / oder ein längerer Behandlungszeitraum angeraten werden, dann wäre es vernünftig, wenn Sie sich vor Fortsetzung der Therapie einen "Heil- und Kostenplan" geben lassen würden.
Damit meinen wir eine Schilderung des Beschwerdebildes mit Angabe der geplanten Heilmaßnahmen und voraussichtlichen Kosten. Es genügt, wenn Sie uns diesen Bericht per Telefax übermitteln. Wir sorgen dann dafür, daß Ihnen innerhalb kürzester Zeit eine tarifliche Erstattungszusage erteilt wird.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie darauf hinweisen, daß keine Krankenversicherung für Nähr-, Anregungs-, und Stärkungsmittel oder Mineralwässer - die des öfteren von Heilpraktikern empfohlen werden - eine Leistung erbringen kann.
|
|
|
 |
|
|