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Was muß ich beachten ?
Voraussetzung - Höchstsätze
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmen hierzu im Teil I, § 1(2) und im Teil III, Tarif A folgenden zusammengefaßten Wortlaut:
„Erstattet werden bei medizinischer Notwendigkeit die Aufwendungen für Brillen“.
Um die damit erforderliche Prüfung der medizinischen Notwendigkeit in jedem Einzelfall zu sparen, hat die uniVersa einen "Großzügigkeitsrahmen" für die Erstattungspraxis entwickelt. Ohne besondere Einzelprüfung der medizinischen Notwendigkeit können die Aufwendungen für Brillen innerhalb dieses Rahmens erstattet werden:
Brillengestell bis EUR 125,00
Einstärkengläser bis EUR 155,00 *)
Mehrstärkengläser bis EUR 310,00 *)
*) inklusive Tönungen, Entspiegelungen, Modegläser jeder Art
Refraktionsbestimmungen (Gläserbestimmung durch den Augenoptiker) volle Erstattung
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Bekomme ich eigentlich auch
Kontaktlinsen
bezahlt und wenn ja wie ?
Selbstverständlich erstattet die uniVersa - in einjährigen Abständen - auch Kosten für Kontaktlinsen bis maximal
EUR 410,00.
Voraussetzung ist allerdings, daß eine Fehlsichtigkeit von
4 Dioptrien oder mehr gegeben ist.
Hilfsmittel gehören zum ambulanten Tarif und insofern ist gegebenenfalls die dort vereinbarte Selbstbeteiligung zu beachten.
Hinweise:
Bei Beanspruchung einer Leistung entfällt für das maßgebliche Jahr die Beitragsrückerstattung.
Die uniVersa würde neben der Erstattung von Kontaktlinsen zusätzlich auch die Kosten einer Brille übernehmen.
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