05.02.2012   10:20
     
 
Zusatzschutz bei einer

Auslandsreise


Sie haben selbstverständlich auch im Rahmen des Tarifes VE1300H in ganz Europa uneingeschränkten Versicherungsschutz.




Darüber hinaus gilt folgende Regelung:

Weltgeltung bis zur Dauer von 2 Monaten - und zwar ohne besondere Vereinbarung.

Der weltweite Geltungsbereich kann bis auf 2 Jahre -in der Regel ohne Beitragszuschlag- ausgedehnt werden.

Der Tarif VE1300H deckt aber obligatorisch die hohen Kosten bei einem medizinisch notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland bis zu EUR 10.000,00 ab!


 
Zusatzinformationen: