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Was wird ín diesem Bereich erstattet ?
Ambulante Behandlung
Hierzu gehören die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte bzw. Heilpraktiker, Labor- und Röntgendiagnostik durch Ärzte, ärztliche Sonderleistungen, ambulante Operationen, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel (wie ärztlich verordnete Massagen, medizinische Bäder und Packungen, Licht-, Radium-, Infrarot- und Kurzwellenbestrahlungen).
Kleinere Hilfsmittel (Brillen, Bruchbänder, Bandagen, Einlagen, Leibbinden, Gummistrümpfe und dergl.) in einfacher Ausführung. Den Begriff "einfache Ausführung" möchten wir beispielsweise zur Brillenerstattung erläutern: Für ein Brillengestell wird momentan ein Zuschuß von EUR 125,00 gewährt und Brillengläser mit EUR 155,00 erstattet. Werden Mehrstärkengläser benötigt, erhöht sich die Erstattung auf EUR 310,00 (einschließlich Gestell somit EUR 435,00).
Darüber hinaus werden in 1-jährigen Abständen auch andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Gipsbetten, Hörhilfen, Heimdialysegeräte, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, elektronische Sprechhilfen, Blindenhund, Haarersatz (bei entstellenden Unfall-, Bestrahlungs- oder Operationsnarben) sowie Kontaktlinsen (in aller Regel ab 4,0 Dioptrien)erstattet.
Weitere Vorteile:
Keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung, wenn medizinisch notwendig !
Psychotherapie und -analyse durch Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungsanzahl oder auf Höchstbeträge und keine vorherige Genehmigung erforderlich !
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